Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kraftwerb UG
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen die rechtliche Beziehung zwischen der Firma "Kraftwerb" und ihren Kundinnen und Kunden fest, wenn es um die Verbesserung der Online-Sichtbarkeit von Unternehmenspräsenzen im Internet geht. Dies beinhaltet auch verschiedene Leistungspakete, welche zusammenfassend als "Social Media Pflege Paket" bezeichnet werden.
§ 2 Leistungen von Kraftwerb
Kraftwerb verpflichtet sich, die in der Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen aufgeführten Aufgaben zu erfüllen. Der genaue Umfang der von Kraftwerb zu leistenden Dienste wird normalerweise aus der vereinbarten Beschreibung abgeleitet, die ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist. Bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen arbeitet Kraftwerb stets eng mit dem Kunden zusammen. Sollte sich während dieser Zusammenarbeit herausstellen, dass Änderungen oder Anpassungen an der Leistungsbeschreibung erforderlich sind, wird dies umgehend dem Kunden mitgeteilt.
Wenn die vom Kunden gewünschten Änderungen jedoch mehr als unwesentlich sind und den Umfang der geschuldeten Leistung deutlich beeinflussen würden, werden beide Parteien eine angepasste Beschreibung sowie gegebenenfalls eine Vergütungsanpassung vereinbaren müssen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, bleibt die ursprüngliche Leistungsbeschreibung weiterhin gültig.
Kraftwerbs Expertise steht dem Kunden bei allen relevanten Aspekten des Vertrags beratend und unterstützend zur Verfügung.
§ 3 Kundenleistungen
Der Kunde stellt Kraftwerb rechtzeitig mit allen notwendigen Inhalten und Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Es ist nicht Aufgabe von Kraftwerb, die Richtigkeit und legale Unbedenklichkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Informationen zu überprüfen. Ebenso gibt es keine Garantie dafür, dass diese Inhalte und Informationen geeignet sind, den Zweck der Optimierung des Internetauftritts zu erfüllen.
Zu den bereitzustellenden Inhalten gehören vor allem alle Texte, Fotos, Grafiken, Vorlagen und Tabellen in digitaler Form nach Wunsch des Kunden. Der Kunde muss sicherstellen, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte den geltenden Vorschriften und Gesetzen entsprechen - insbesondere dem Medien-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Der Kunde entbindet Kraftwerb von jeglichen Ansprüchen aufgrund rechtswidriger Inhalte.
Diese Befreiungsverpflichtung umfasst auch die Kosten für juristische Auseinandersetzungen. Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, hat Kraftwerb das Recht - nach angemessener Fristsetzung - die weitere Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern bis diese Pflichten erfüllt sind. Für den Zeitraum ohne Mitwirkung schuldet der Kunde weiterhin vereinbartes Honorar. Wenn sich der Kunde wiederholt oder über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten hinweg seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, hat Kraftwerb das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
§ 4 Überprüfung der erbrachten Leistungen
Kraftwerb wird den Kunden über die Fertigstellung der erbrachten Leistungen informieren. Nach dieser Mitteilung ist es Aufgabe des Kunden, die Inhalte sofort auf ihre Funktionsfähigkeit und Übereinstimmung mit der vereinbarten Beschreibung zu prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, muss der Kunde diese umgehend schriftlich (auch per E- Mail) melden. Falls die Leistungen fehlerfrei und gemäß Vertrag ausgeführt wurden, teilt dies der Kunde Kraftwerb ebenfalls schriftlich (auch per E-Mail) mit (Abnahme). Wenn der Kunde jedoch versäumt, die Abnahme vorzunehmen, fordert Kraftwerb ihn schriftlich (auch per E- Mail) dazu auf, dies innerhalb von 10 Tagen nachzuholen. Falls diese Frist ungenutzt verstreicht, gilt die Website als abgenommen.
§ 5 Nutzungsrechte
Dem Kunden werden durch Kraftwerb das ausschließliche und uneingeschränkte Recht eingeräumt, die von Kraftwerb erstellten Leistungen einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen wie Skizzen, Entwürfe und Dokumentationen sowie des Quellcodes in sämtlichen bekannten oder unbekannten Nutzungsarten zu verwenden. Insbesondere darf er sie in allen Medien vervielfältigen, verbreiten und zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet auch das Vergaberecht für Unterverträge. Für Bild-, Foto- oder Videomaterial sowie urheberrechtlich geschützte Texte gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Image-Videos und Fotos, sofern diese auf Kundenwunsch von Kraftwerb erstellt wurden. Der Kunde wird Kraftwerb als Partner im Impressum der Website nennen.
§ 6 Zahlung und Verzug
Die Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preislisten von Kraftwerb zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die einmalige Einrichtungspauschale, die im Vertragsformular ausgewiesen ist, wird dem Kunden spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt und muss innerhalb weiterer 10 Tage beglichen werden. Zusätzliche gebuchte Produkte werden separat in Rechnung gestellt und sind ebenfalls binnen 10 Tagen zahlbar.
Die Zahlung der monatlichen Raten muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Die erste Rechnung wird in der Regel nach Aktivierung der Website, spätestens jedoch vier Monate nach Vertragsabschluss, erstellt. Es wird empfohlen, Kraftwerb eine SEPA- Lastschriftgenehmigung zu erteilen.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist (Zahlungsverzug), hat Kraftwerb das Recht, die Website des Kunden abzuschalten und den Zugang zu sperren. Eine vorherige Fristsetzung ist erforderlich. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, die ausstehenden Beträge sowie weitere Ratenzahlungen zu leisten.
Wenn der Kunde mit drei aufeinanderfolgenden Monatsraten im Verzug ist, kann Kraftwerb den Vertrag fristlos kündigen und alle bisher erbrachten Leistungen vollständig in Rechnung stellen. Darüber hinaus behält sich Kraftwerk ausdrücklich das Recht vor, Schadenersatzansprüche für entstandene Kosten infolge einer solchen Kündigung geltend zu machen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
Gemäß §7 tritt der Vertrag in Kraft sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt an dem die ersten monatlichen Raten gemäß §6 Absatz erhoben werden.
Vorab informiert Kraftwerb über das genaue Ende dieser Mindestlaufzeit bei Übersendung der ersten Monatsrechnung. Der Vertrag kann erstmals zum Ende dieser Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung kann aus wichtigem Grund erfolgen. Kündigungen müssen schriftlich eingereicht werden.
§ 8 Haftung
Kraftwerb haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen entstehen. Ebenso haftet Kraftwerb uneingeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
In allen anderen Fällen haftet Kraftwerb nur bis zur Höhe des vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schadens bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung sowie jegliche Haftung von Kraftwerb für vom Kunden bereitgestellte Inhalte sind ausgeschlossen. Kraftwerb übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch den Missbrauch Dritter (wie z.B. Cyberattacken oder Computerviren) entstehen.
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Der Kunde haftet vollumfänglich gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB (oder des Vertrages) unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame oder durchführbare Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der ursprünglich unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung so weit wie möglich entspricht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des IPR. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.